Lebenslanges Wohnen in der eigenen Immobilie
Ganz egal, ob Umkehrhypothek, Zeit- oder Leibrente oder auch Zustifterrente – Möglichkeiten wie diese bescheren Ihnen als Immobilienbesitzer eine zusätzliche Finanzspritze, mit der Sie Ihren finanziellen Spielraum vergrößern oder/und die monatliche Rente aufwerten.
Sie benötigen einen größeren Betrag für:
- die lang ersehnte Weltreise oder
- den barrierefreien Umbau Ihrer Immobilie oder
- einen anderen ev. sonst kaum erfüllbaren Wunsch?
Dann ist die Immobilienverrentung allemal eine Überlegung wert.
Diese Modelle gibt es:
- die Umkehrhypothek
- die Leib- oder Zeitrente
- die Zustifterrente
So funktioniert die klassische Umkehrhypothek
Eine Bank oder Versicherung gewährt dem Immobilienbesitzer ein Darlehen. Grundlage dafür ist unter anderem die Bewertung der eigenen, möglichst schuldenfreien Immobilie und das zu erwartende Lebensalter. Das Darlehen wird als Einmalbetrag oder in Monatsraten ausbezahlt. Der Geldgeber lässt dafür eine Grundschuld auf die Immobilie in das Grundbuch eintragen. Gebühren, Zinsen und Tilgung werden nicht monatlich abbezahlt, sondern aufaddiert, das heißt die Schuldsumme steigt dadurch. Der Kredit wird üblicherweise erst beim Tod des Eigentümers abgelöst – zumeist durch den Verkauf der Immobilie. Bis dahin kann die eigene Immobilie mietfrei bewohnt werden und mit dem Kredit beispielsweise Umbaumaßnahmen, Pflegekosten oder auch einfach die Traumreise finanziert werden.
In Großbritannien und in den USA ist die „Reverse Mortgage“ ein Teil der Altersvorsorge. In den USA fängt sogar der Staat das Risiko ab, dass der Hausbesitzer lange lebt.
Eine weitere Möglichkeit ist das Modell der Leib- oder Zeitrente
Bei der Leibrente wird die Immobilie an einen zukünftigen Eigentümer – ganz klassisch – mit einem Notarvertrag verkauft. Den Kaufpreis bezahlt der neue Eigentümer in monatlichen Raten oder nach einem festgelegten Plan. Beispielsweise wird ein höherer Betrag nach dem Kauf überwiesen für die barrierefreie Sanierung des Hauses oder eine Weltreise. Anschließend erfolgt eine monatliche Rentenzahlung. Auch bei diesem Modell wird ein Wohnrecht gewährt und zwar lebenslang (Leibrente) oder zeitlich befristet (Zeitrente).
Der neue Besitzer steht im Grundbuch und – das ist besonders für ältere Menschen wichtig – muss die Immobilie „in Schuss halten“.
Eine weitere Alternative ist die Zustifterrente.
Diese Möglichkeit bietet beispielsweise die kirchliche Stiftung Liebenau aus Meckenbeuren (Baden-Württemberg) an. Bei diesem Modell geht die Immobilie auf der Grundlage eines Vertrages in das Eigentum der Stiftung über. Im Gegenzug dafür erhält der ehemalige Besitzer/Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht und eine Rente.
Dafür gibt es von der Stiftung vorgegebene Voraussetzungen: Das Mindestalter beträgt 65 Jahre, die Immobilie sollte mindestens 200.000 Euro wert sein, keine hohe Belastung haben und sollte bevorzugt in sehr guter Lage sein. Die Stiftung hat bereits rund 60 Objekte in Deutschland erworben. Die Vorgaben werden mitunter aktualisiert, weshalb wir dafür keine Gewährleistung übernehmen können.
Details finden Sie hier.
Bei allen Varianten gilt: Handeln Sie klug und informieren Sie sich unbedingt bei Experten, Rechtanwälten und Notaren. Gerne unterstützen wir Sie und/oder stellen Kontakt zu den entsprechenden Experten her.
Die mobile Immobilie – wohne und lebe wie Du willst!